Im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Eigentümer im Fall des Verkaufs oder der Vermietung seiner Liegenschaft verpflichtet, den zukünftigen Käufern oder Mietern einen sog. Energieausweis über die jeweilige Liegenschaft vorzulegen.
Ob in Ihrem Falle der sog. bedarfsorientierte Energieausweis oder der sog. verbrauchsorientierte Energieausweis benötigt wird oder ob Ihre Liegenschaft sogar als Ausnahme von der gesetzlichen Regelung keinen Energieausweis benötigt, wissen die sog. Energieberater.
Kompetente Energieberater sind nicht nur bei der Erstellung des benötigten Energieausweises, sondern auch bei allen anderen Fragen rund um die energetische Modernisierung eines Gebäudes sowie bzgl. entsprechender Fördermöglichkeiten durch diverse Institutionen der richtige Ansprechpartner.
Bereits seit mehreren Jahren dürfen wir mit verschiedenen kompetenten Energieberatern zusammen arbeiten, die den geforderten Energieausweis für Sie zeitnah und zuverlässig erstellen.
Sehr gerne vermitteln wir Ihnen den direkten Kontakt.